Gymnasium Himmelsthür

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Gymnasium Himmelsthür

Nutzerordnung für die Computerarbeitsplätze des Gymnasiums Himmelsthür in Hildesheim

Nutzungsberechtigung

  • Nutzungsberechtigt sind Angehörige und Schüler des Gymnasiums Himmelsthür Hildesheim im Rahmen der Unterrichtsdurchführung. Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Schüler ab dem 11. Jahrgang können gegen Unterschrift einen Schlüssel für einen der Informatikräume bekommen. Die Entscheidung darüber trifft der verantwortliche Systembetreuer.
  • Schüler, die einen gültigen Benutzerausweis haben, können selbständig während der üblichen Unterrichtszeiten der Schule an den Computern arbeiten.
  • Benutzerausweise können Schüler, die an einer ITG-Einführung oder einem EDV-Kurs teilgenommen haben oder dem Systembetreuer ihre Qualifikation nachgewiesen haben, beim Systembetreuer erhalten. Mit der Annahme des Benutzerausweises erkennt der Schüler die Nutzerordnung an. Über Änderungen dieser Nutzerordnung muß er sich selbst informieren. Ein aktuelle Ausgabe hängt im Rechnerraum aus, eine weitere ist im Sekretariat einsehbar.

Verhalten in Räumen mit Schülerarbeitsplätzen

  • Das Einnehmen von Speisen und Getränken in Räumen, die mit Schülerarbeitsplätzen ausgestattet sind, ist nicht gestattet.
  • Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt zu erfolgen.
  • Beim Kopieren von Daten sind Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Urheberrechts strengstens zu beachten.
  • Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
  • Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen Disketten oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden. Daten, die auf dem lokalen Computer gespeichert wurden, werden automatisch ohne Rückfrage gelöscht.
  • Disketten müssen frei von Computerviren sein. Im Zweifelsfalle ist die Diskette mit einem Virusscanner, der jedem Benutzer zugänglich ist, zu überprüfen
  • Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) Programmen sowie das Benutzen der Drucker bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Systembetreuers oder einer anderen sachkundigen Lehrkraft.
  • Die Rechner dürfen nicht zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden
  • Das Auftreten von Funktionsstörungen ist persönlich sofort dem Systembetreuer zu übermitteln.
  • Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher für die Beseitigung der Schäden verantwortlich.

Zugang zum Computerraum

  • Soweit keine Belegung durch Klassen oder Kurse erfolgt ist, stehen die üblichen Unterrichtszeiten der Schule für Schüler als freie Arbeitszeiten zur Verfügung.
  • Nur Personen mit gültigem Benutzerausweis haben Zugang zum Rechnerraum und damit Aufenthaltsrecht.
  • Den Rechnerraumschlüssel erhält ein Schüler im Sekretariat gegen Unterschrift bei Vorlage seines gültigen Benutzerausweises. Dieser Schüler ist mitverantwortlich für den Betrieb im Computerraum und für das Schließen der Fenster sowie das ordnungsgemäße Abschließen des Rechnerraumes nach Arbeitsende.
  • Der Computerraumschlüssel darf nicht an andere Schüler weitergegeben werden. Will ein Schüler länger im Rechnerraum bleiben als derjenige, der den Schlüssel entliehen hat, so muß die Schlüsselübergabe im Sekretariat erfolgen und dort in der Entleihliste vermerkt werden.
  • Die Benutzung des Lehrerarbeitsbereiches ist nur mit Genehmigung und unter Aufsicht eines Lehrers gestattet.

Benutzung des Schul-Netzwerkes

  • Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich im Netzwerk anzumelden.
  • Das Anmelden im Netzwerk (einloggen) ist nur unter dem ihm zugewiesenen Nutzernamen und Paßwort gestattet. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Login-Kennzeichen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen.
  • Das Ausspähen und Weitergeben von Paßwörtern ist nicht gestattet.
  • Beim Hochfahren automatisch geladene Programme (wie MasterEye etc.) dürfen nicht deaktiviert oder entladen, Remote-Vorgänge der Systemsteuerung nicht unterbrochen werden.
  • Die Nutzung des Schulnetzes dient vorrangig schulischen Zwecken. Spiele etc. sind im Schulnetz unerwünscht. Insbesondere ist grundsätzlich untersagt, Daten und Dateien einzubringen, zu verarbeiten und zu speichern, die nach sorgfältiger Einschätzung des Admin-Teams geeignet sind, von anderen Personen als diffamierend, täuschend, mißverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen interpretiert zu werden.
  • Den Anweisungen des Admin-Teams bzw. einem durch sie Beauftragten ist Folge zu leisten.
  • Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist aus Sicherheitsgründen durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Nutzer im Netzwerk abzumelden (ausloggen) und den Computer ordnungsgemäß „herunterzufahren“ und auszuschalten.

Datenfernübertragung

  • Die Nutzung von E-Mail, Internet und anderen Datenkommunikationsformen wird in einer eigenen Ordnung geregelt, die auf dem schuleigenen Webserver abgelegt wird und jedem Nutzer zugänglich ist.
  • Aufgrund der raschen Weiterentwicklung der Datenfernübertragung wird diese Ordnung ständig fortgeschrieben und den aktuellen Gegebenheiten angepaßt. Jeder Nutzer von Datenkommunikationsformen ist deshalb verpflichtet, sich vor Beginn des Arbeitens über die aktuelle Fassung dieser Ordnung zu informieren.

Datenschutz und Datensicherheit

  • Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers. Das Gymnasium Himmelsthür ist berechtigt, diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche oder parteipolitische Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.
  • Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff des Admin-Teams.
  • Jegliches manipulative Umgehen der Sicherungsvorkehrungen (z.B. „Hacken“) ist untersagt.
  • Für Backups der persönlichen Daten sind die Benutzer selbst verantwortlich.
  • Jeder Nutzer ist damit einverstanden, dass alle Vorgänge des Systems aus Gründen der Sicherheit und Systemstabilität aufgezeichnet werden und zur Behebung von Fehlern und in Fällen von begründetem Verdacht des Mißbrauches ausgewertet werden können.
  • Der Serverbereich ist dem Admin-Team vorbehalten und darf von anderen Personen nicht genutzt werden.
  • Im Netzwerk sind der Systembereich sowie die persönlichen Arbeitsbereiche durch Paßwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert. Im Interesse eines wirksamen Schutzes gegen solche Zugriffe sollten die Paßwörter sinnvoll gewählt und öfter gewechselt werden.
  • Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber dem Gymnasium Himmelsthür besteht nicht.
  • Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber dem Gymnasium Himmelsthür auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.

Zuwiderhandlungen

  • Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen und Schandenersatzforderungen nach sich ziehen.
  • Insbesondere ein Mißbrauch des Internet- oder Mail-Zugangs kann schwere disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

Himmelsthür, 16.11.2000 Der Schulleiter


Änderungen und Ergänzungen:


© '2000 Admin-Team, letzte Änderung: 21.11.2000 (Sch)

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